

70% Förderung
Max. Zuschuss (KfW 458)
Grundlagen der Förderung
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Grundförderung 30% für Wärmepumpen
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Bonus möglich: Effizienz +5% (natürliches Kältemittel/Geothermie), Klimageschwindigkeitsbonus +20%, Einkommensbonus +30%
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Gesamt maximal 70% Zuschuss, vorbehaltlich verfügbarer Mittel
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Förderfähige Kosten (EFH) bis 30.000€; bei MFH gestaffelt
30.000€
Förderfähige Kosten pro EFH
Was ist förderfähig?
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Kauf & Einbau von elektr. angetriebenen Wärmepumpen (inkl. Umfeldmaßnahmen)
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Fachplanung & Baubegleitung, akustische Fachplanung
- Optional: Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
Details siehe Merkblatt der KfW
Unsere Partner
Alle Förderfähig
Antragstellung
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BzA (Bestätigung zum Antrag) durch Fachbetrieb einholen
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Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen
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Antrag bei der KfW vor Beginn der Maßnahme stellen
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Bis zu drei Jahre Ausführung der Maßnahmen
Unser Förder-Schätzer
Grobe Orientierung - ersetzt keine individuelle Prüfung. Grundlage: KfW 458
Angebotssumme:
15.000,00 €
Netto-Investition:
4.500,00 €
(+5%) Nat. Kältemittel R290 / Erdreich / Grundwasser
(+30%)zvE <40.000€
vorauss. Förderquote:
70%
berücksichtigte Kosten:
15.000,00 €
(EFH-Regel: max. 30.000€)
geschätzter Zuschuss:
10.500,00 €
Obergrenze: 70%
Tausch Altanlage
Hinweis: Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte förderfähige Kosten (30.000 € für die erste, 15.000 € für die 2.–6. und 8.000 € ab der 7. WE). Quelle: KfW 458.

So läuft die Förderung ab
1
Beratung & Vor-Ort-Check
Gebäude prüfen, passende Gerätegröße und Aufstellort wählen
2
BzA & Angebot
Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachbetrieb/Energie-Expert:in einholen.
3
Vertrag mit Bedingung
Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen.
4
KfW-Antrag stellen
Im Kundenportal ‚Meine KfW‘ Antrag VOR Beginn einreichen (Programm 458).
5
Einbau & Inbetriebnahme
Nach Zusage terminiert der Fachbetrieb die Umsetzung, hydraulischer Abgleich inkl.
